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Auto aus den Niederlanden zulassen: der Weg zur Zulassungsstelle

So lassen Sie ein Auto aus Holland in Deutschland zu: welche Zulassungsstelle zuständig ist, welche Unterlagen Sie mitbringen, was mit den niederländischen Papieren passiert und womit Sie bei Dauer und Gebühren rechnen. Die Zulassung erledigen Sie selbst, wir die niederländische Seite.

  • Checkliste für die Zulassungsstelle
  • Original-Exportnachweis aus Hengelo
  • COC-Begleitung auf Anfrage
Auto mit weißem Ausfuhrkennzeichen aus den Niederlanden
Unterlagen und Kennzeichen für die Fahrzeugausfuhr
Logo RDW Erkend bedrijf: Ausfuhrkennzeichen Niederlande ist ein RDW-anerkannter Exportbetrieb

Die Zulassung ist der letzte Schritt, und diesen Schritt gehen Sie selbst. Die Regeln dafür gelten bundesweit, vor allem die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Unterlagenliste, Terminvergabe und Gesamtgebühr unterscheiden sich aber je nach Stadt. Berlin und München dienen auf dieser Seite als Beispiele; fragen Sie immer bei Ihrer eigenen Zulassungsstelle nach.

Die Zulassung beantragen Sie selbst oder über einen Bevollmächtigten, denn wir sind keine Zulassungsstelle. Unser Beitrag sind vollständige niederländische Papiere, mit denen die Zulassungsstelle arbeiten kann.

Auto aus Holland in Deutschland zulassen: die zuständige Zulassungsstelle

Zuständig ist die Zulassungsbehörde (auch Kfz-Zulassungsstelle) Ihres Wohnorts, bei mehreren Wohnungen die Ihres Hauptwohnsitzes. Für Firmen ist es die Behörde am Sitz oder an der betroffenen Niederlassung. Berlin verlangt einen „Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung“, München setzt voraus, dass Sie mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind.

Sie können auch eine andere Person schicken. Berlin verlangt dafür eine formlose Vollmacht mit den Ausweisen von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, München eine schriftliche Vollmacht im Original, den eigenen Ausweis im Original und eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers.

Unterlagen für die Zulassung eines Autos aus den Niederlanden

Die Zulassungsstelle verlangt unter anderem:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Firmen bringen eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug und den Ausweis der vertretungsberechtigten Person mit;
  • die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung;
  • den Kaufvertrag oder die Rechnung als Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen;
  • die originalen ausländischen Fahrzeugpapiere; bei einem Auto aus den Niederlanden sind das laut RDW (der niederländischen Fahrzeugbehörde) der Exportnachweis (Kentekenbewijs deel II) und die Kentekencard, die niederländische Zulassungsbescheinigung im Kartenformat;
  • die CoC oder eine Datenbestätigung des Herstellers, ohne Typgenehmigung ein Gutachten;
  • den Nachweis einer gültigen HU oder einen anerkannten Prüfbericht aus einem EU-Staat;
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Berlin schreibt dazu: „die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch!“

Berlin schreibt: „Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.“ München weist darauf hin, dass im Einzelfall weitere Unterlagen oder Übersetzungen nötig sein können. Ob Ihr niederländischer Kaufvertrag übersetzt werden muss, fragen Sie vorher nach. Welche niederländischen Papiere Sie von uns bekommen, beschreibt die Seite niederländische Fahrzeugpapiere für den Export.

CoC oder Datenbestätigung für die erste Zulassung

Bei der ersten Zulassung in Deutschland weisen Sie nach, wie das Fahrzeug genehmigt ist: bei einer EU-Typgenehmigung mit der CoC (Übereinstimmungsbescheinigung), bei einer nationalen Typgenehmigung mit einer Datenbestätigung, bei einer Einzelgenehmigung mit der entsprechenden Bescheinigung (§ 6 FZV). Berlin verlangt ohne Typgenehmigung ein Gutachten nach § 21 StVZO, „nicht älter als 18 Monate“. München nennt für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung ein Vollgutachten nach § 21 StVZO.

Fehlt die CoC, fragen Sie nach unserer COC-Begleitung; den Preis nennen wir auf Anfrage. Der Weg unterscheidet sich je nach Hersteller und Importeur.

HU oder APK-Bericht vor der Zulassung

Für ein Auto mit EU-Typgenehmigung, das schon in einem anderen EU-Staat genutzt wurde, ist vor der Zulassung nur dann eine HU (Hauptuntersuchung) nötig, wenn nach den deutschen Fristen inzwischen eine Untersuchung fällig gewesen wäre: bei einem Pkw die erste nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Weisen Sie eine Prüfung aus dem vorherigen EU-Staat im Sinne der EU-Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung nach, entfällt die neue HU (§ 8 Abs. 2 FZV). Sie müssen außerdem belegen, wann das Auto erstmals in einem Mitgliedstaat in Betrieb genommen wurde; gelingt das nicht, ist zuerst eine HU fällig.

Die APK ist die niederländische periodische Prüfung. Ein gültiger APK-Bericht kann deshalb eine neue HU überflüssig machen, eine feste Regel ist das aber nicht. München erkennt ausschließlich Prüfberichte aus EU-Staaten für Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis an, im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung. Berlin verlangt den Nachweis einer gültigen HU nach § 29 StVZO. Fragen Sie deshalb vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach. Die HU selbst macht eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA.

Termin, Kennzeichen und niederländische Papiere bei der Zulassung

Rechnen Sie mit einem Termin am Schalter der Zulassungsstelle. München schreibt für ein aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug, dass Sie in die Zulassungsbehörde kommen müssen: „Dafür brauchen Sie einen Termin.“ Berlin vergibt Termine über ein Kontaktformular. Eine Online-Zulassung über i-Kfz ist für ein Auto mit nur niederländischen Papieren nicht bestätigt.

Bei der Zulassung teilt die Behörde ein Kennzeichen zu, stempelt die Kennzeichenschilder ab und stellt die Zulassungsbescheinigung aus (§ 3 FZV). Die Schilder lassen Sie selbst anfertigen; ein Wunschkennzeichen kostet zusätzliche Gebühren. Fragt Ihre Zulassungsstelle nach den niederländischen Kennzeichen: Die gelben Schilder werden schon bei der Abmeldung in den Niederlanden abgegeben. Was die Zulassungsstelle dann verlangt, klären Sie vorher.

Bei der Antragstellung weisen Sie die Nummer der ausländischen Zulassungsbescheinigung nach, bei einem zweiteiligen Dokument die Nummern von Teil I und Teil II (§ 8 Abs. 1 FZV). Fehlt der Teil II, kann das Auto erst nach einer Bestätigung der ausländischen Behörde über das Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen werden. Ohne das Originaldokument ist die Ummeldung laut ADAC „nahezu unmöglich“. Bis zum Termin bringen Sie das Auto so nach Deutschland, wie es die Seite Auto aus Holland überführen beschreibt.

Dauer und Gebühren der Zulassung in Deutschland

Eine amtliche Durchschnittsdauer gibt es nicht. Mit vollständigen Papieren ist die Zulassung selbst meist ein Termin; die Wartezeit auf einen Termin unterscheidet sich je nach Stadt. Als Richtwert: einige Tage bis einige Wochen, länger, wenn ein Gutachten oder eine Bestätigung über das Kraftfahrt-Bundesamt nötig ist.

Die bundesweite Grundgebühr für die Zulassung beträgt 30,00 Euro (GebOSt Nr. 221.1). Der Gesamtbetrag unterscheidet sich je nach Zulassungsstelle und kann höher sein, zum Beispiel bei einem Wunschkennzeichen oder einer Einzelgenehmigung. Die Kfz-Steuer setzt der Zoll nach der Zulassung fest; der Bescheid wird in der Regel zwei Wochen nach der Zulassung verschickt. Ihre Höhe hängt von Hubraum, Kraftstoff, CO2-Ausstoß und dem Datum der Erstzulassung ab. Alle Posten im Überblick, auch unsere Tarife, finden Sie unter Kosten Ausfuhrkennzeichen Niederlande.

Ist das Auto ein neues Fahrzeug im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, verlangt München zusätzlich das „Formular zur Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke“; die Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es erst, wenn diese Angaben gemacht sind. Und wer einen Teil der BPM (der niederländischen Anschaffungssteuer auf Autos) zurückfordern möchte, braucht die Zulassung innerhalb von 13 Wochen, nachdem die RDW den Status Export vergeben hat: siehe BPM-Rückerstattung Niederlande.

Exportpapiere

ab 50 €

  • Exportbescheinigung (Kentekenbewijs deel II) für den Käufer
  • Freistellungsnachweis (Vrijwaringsbewijs) für den Verkäufer
  • Abmeldung und Bearbeitung bei der RDW
Mehr erfahren

Exportversicherung + weiße Kennzeichen

ab 100 €

  • Befristete Kfz-Haftpflichtversicherung für 14 Tage
  • Grüne Karte (internationale Versicherungskarte), auch als PDF per E-Mail
  • Weiße Exportkennzeichen (2 bei einem Pkw)
  • Exportpapiere nicht enthalten
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Auto in den Niederlanden gekauft?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns für eine kostenlose Beratung oder einen Termin, auch außerhalb der Bürozeiten. Sonntags gilt ein höherer Tarif; den Preis erfahren Sie immer vorab.

Was Käufer vor dem Termin bei der Zulassungsstelle fragen

Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig?

Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts, bei mehreren Wohnungen die Ihres Hauptwohnsitzes, für Firmen die des Sitzes oder der betroffenen Niederlassung. Wer in Deutschland weder Wohnsitz noch Sitz oder Niederlassung hat, wendet sich an die Zulassungsbehörde am Wohnort eines Empfangsbevollmächtigten.

Kann ich ein Auto aus Holland online zulassen?

Darauf sollten Sie nicht bauen. Die Online-Zulassung i-Kfz beschreibt das Bundesministerium für Verkehr für Vorgänge mit deutschen Fahrzeugpapieren. München schreibt für ein aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug, dass Sie in die Zulassungsbehörde kommen müssen und dafür einen Termin brauchen.

Brauche ich eine neue HU, wenn das Auto eine gültige APK hat?

Nicht unbedingt. Bei einem Auto mit EU-Typgenehmigung ist eine HU vor der Zulassung nur nötig, wenn nach den deutschen Fristen inzwischen eine Untersuchung fällig gewesen wäre und keine Prüfung aus dem vorherigen EU-Staat nachgewiesen wird. Ein gültiger APK-Bericht kann deshalb genügen; fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach.

Was passiert mit dem niederländischen Kentekenbewijs deel II?

Die Zulassungsbehörde nimmt die ausländischen Fahrzeugpapiere ein, bewahrt sie sechs Monate auf und vernichtet sie danach. Auf Ersuchen der ausländischen Behörde schickt sie sie über das Kraftfahrt-Bundesamt zurück. Machen Sie sich vorher Kopien für Ihre eigenen Unterlagen.

Mit wie viel Wartezeit muss ich bei der Zulassungsstelle rechnen?

Eine amtliche Durchschnittsdauer gibt es nicht. Mit vollständigen Papieren ist die Zulassung selbst meist ein Termin; die Wartezeit auf einen Termin unterscheidet sich je nach Stadt. Rechnen Sie als Richtwert mit einigen Tagen bis einigen Wochen, länger, wenn ein Gutachten oder eine Bestätigung über das Kraftfahrt-Bundesamt nötig ist.

Welche Gebühren verlangt die Zulassungsstelle?

Die bundesweite Grundgebühr für die Zulassung beträgt 30,00 Euro (GebOSt Nr. 221.1). Der Gesamtbetrag unterscheidet sich je nach Zulassungsstelle und kann höher sein, etwa bei einem Wunschkennzeichen. Hinzu kommen je nach Fall Kennzeichenschilder, HU, Versicherung und die jährliche Kfz-Steuer.

Quellen: FZV, GebOSt und Zulassungsbehörden

Geprüft am 6. November 2026